Der Spielbetrieb im Fußball kann unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte auch auf überregionaler Ebene fortgesetzt werden. Das stellt eine Verordnung der Landesregierung vom 21. Oktober klar. Darin gibt es klare Regelungen für Sportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Mannschaften aus innerdeutschen Risikogebieten. „In den überregionalen Klassen sind somit Spiele bei uns im Land möglich, auch wenn die anreisende Mannschaft aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt“, erläuterte Sportministerin Drese in Schwerin.
Voraussetzung für die Durchführung der Sportveranstaltungen sind aber in jedem Fall mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt abgestimmte Hygiene- und Schutzkonzepte. Die Einreisemöglichkeit ohne Testung und Übernachtung umfasst nach Angaben der Ministerin Personen, die aus Anlass der Sportausübung nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Für Sportveranstaltungen mit Zuschauern in Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine Änderungen. „Allerdings gibt es ab Stufe Orange in der MV-Corona-Ampel deutliche Einschränkungen“, betont Drese. Ist die 7-Tages-Inzidenz pro 100 000 Einwohnern in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt über 35 bis 50 werden die Teilnehmerzahlen bei Sportveranstaltungen auf maximal 200 in geschlossenen Räumen und maximal 500 im Freien begrenzt. Bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf maximal 100 (drinnen und draußen) vorgesehen.
Als 1. FCN 04 sind wir uns der Verantwortung zum Schutz unserer Mitglieder und Aktiven, der Trainer und Betreuer bewusst. Unser Anliegen ist es, den Sportbetrieb für alle Mannschaften fortzusetzen. An erster Stelle steht aber dabei der Schutz aller unserer Mitglieder. Wir appellieren deshalb, alle Maßnahmen und Regeln der Vorbeugung ernst zu nehmen: Abstand halten. unnötige Kontakte vermeiden, gegebenenfalls eine Maske zu tragen und auf sonstige hygienische Regeln zu achten.